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Versicherungs-ABC

Unser Versicherungs-ABC liefert Ihnen wertvolles Hintergrundwissen rund um unsere privaten und gewerblichen Versicherungen. Ob allgemeine Themen oder Spezialthemen – wir bieten Ihnen interessante Einblicke in das, womit wir uns als Versicherungsexperten täglich beschäftigen. Natürlich besprechen wir Versicherungsfragen am liebsten im persönlichen Gespräch mit Ihnen und gehen auf Ihre ganz individuellen Fragen ein.

Gewerbliche Versicherungen

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Berufshaftpflichtversicherung

Eine Berufshaftpflicht- oder auch Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt echte Vermögensschäden, gegenüber Dritten ab, die durch die Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers (Personen oder Unternehmen) entstanden sind.

 

Diese Art der Versicherung wird vor allem von Berufsgruppen aus dem Dienstleistungssektor, wie beispielsweise Architekten, Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Ärzten benötigt, da diese einem erhöhten Risiko, echte Vermögensschäden anzurichten, ausgesetzt sind. Derartige Vermögensschäden sind zum Beispiel Schäden, die durch eine Falschberatung hervorgerufen werden und in der Regel in keinem Zusammenhang zu Personen- oder Sachschäden stehen.

Betriebs- & Produkthaftpflichtversicherung

Schützt den Unternehmer sowie seine gesetzlichen Vertreter und sonstige Betriebsangehörige, wenn Schadenersatzansprüche aus Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden gestellt werden. Berechtigte Ansprüche werden im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes reguliert und unberechtigte Ansprüche werden vom Versicherer für Sie abgewehrt. Die Übernahme damit verbundener weiterer anfallender Kosten für z.B. Anwälte und Sachverständige sind Teil des Versicherungsschutzes.

 

Die Betriebs- oder Produkthaftpflichtversicherung wird auch als passive Rechtsschutzversicherung bezeichnet. Viele Nebenrisiken wie Mietsachschäden, Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG-Deckung) und Schlüssel- sowie Codekartenverlust können durch den Abschluss einer solchen Versicherung abgedeckt werden.

Betriebsschließungsversicherung infolge von Seuchen

Anders als bei der Betriebsunterbrechungsversicherung geht es hier nicht um die Betriebsschließung infolge von Sachschäden, sondern darum, dass der Betrieb aufgrund einer behördlichen Einzelanordnung geschlossen wird. Für die zuständigen Behörde genügt schon der bloße Verdacht einer Infektion, um eine vollständige Schließung des Betriebes zu veranlassen.

 

Gerade Betriebe der Lebensmittelindustrie und Betriebe, die Lebensmittel verarbeiten, verpacken oder verteilen, sind von diesem Risiko besonders betroffen. Während die Einnahmen fehlen, laufen die Kosten wie Löhne und Gehälter, Mieten und Steuern weiter. Hier kann schnell eine existenzbedrohende Situation entstehen. Salmonellenverdacht, Lebensmittelvergiftungen und andere Viren sind nur einige Schadenauslöser. Die Versicherung deckt derartige Kosten ab und schützt somit vor den Folgen einer Betriebsschließung infolge von Seuchen durch behördliche Anordnungen.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Muss ein Betrieb in Folge eines versicherten Schadens geschlossen werden oder liegt eine Beeinträchtigung der betrieblichen Leistungserstellung und -verwertung vor, ersetzt die Betriebsunterbrechung die fortlaufenden (fixen) Kosten wie Löhne und Gehälter, Mieten, Kreditverbindlichkeiten sowie den entgangenen Gewinn während der sogenannten Haftzeit.

 

Die Haftzeit beginnt in der Regel mit dem Eintritt des Schadenereignisses und endet mit Ende der Betriebsunterbrechung, wenn die vollständige kaufmännische und technische Betriebsbereitschaft wiederhergestellt ist. Sie ist regelmäßig auf 12 Monate nach Eintritt des Sachschadens begrenzt, kann jedoch auch erhöht oder ggf. verlängert werden, wenn abzusehen ist, dass eine Betriebswiederaufnahme innerhalb der vereinbarten Haftzeit nicht erreicht werden kann.

Bürgschaftsversicherung

Eine Bürgschaftsversicherung ist eine Alternative zu einer Bürgschaft durch die Bank. Im Zuge eines besonders hohen Auftragsvolumens oder einer neuen Geschäftsbeziehung, werden häufig finanzielle Sicherheiten verlangt.

 

Um die Kreditwürdigkeit des Unternehmens gegenüber der Bank jedoch nicht zu gefährden, wird die finanzielle Sicherheit durch eine Bürgschaftsversicherung oder auch Kautionsversicherung nachgewiesen. Bei einer Bürgschaftsversicherung tritt die Versicherungsgesellschaft als Bürge für den Versicherungsnehmer ein und sichert so die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber Dritten.

Cyber-Versicherung

Eine Cyber-Versicherung ist eine Zusatzversicherung, die Risiken wie Hackerangriffe und sonstige Arten von Cyberkriminalität absichert. In vielen Bereichen nimmt die Bedeutung von digitalisierten Abläufen, die Speicherung von personenbezogenen Daten und dadurch auch die Abhängigkeit von Computersystemen immer weiter zu.

 

Die Risikodeckung erfolgt durch eine Kombination aus einer Haftpflichtversicherung, einer Betriebsausfallversicherung und einer Datenversicherung für Dritt- und Eigenschäden zur Absicherung von Vermögensschäden.

 

D&O-Versicherung

Eine D&O-Versicherung ist eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine leitenden Angestellten, wie z. B. Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Aufsichtsrates (Directors and Officers) abschließt, um sie gegen Folgen aus Sorgfaltspflichten und daraus entstehenden Ersatzpflichten abzusichern.

 

Der Versicherungsumfang schließt sowohl Ansprüche aus dem Innen- als auch aus dem Außenverhältnis ein. Durch den Abschluss einer D&O-Versicherung wird das Privatvermögen der versicherten Personen vor einer Durchgriffshaftung geschützt.

 

Die D&O-Versicherung kann durch eine D&O Selbstbehaltsversicherung und/oder eine D&O Rechtsschutzversicherung ergänzt werden.

Elektronikversicherung

Die Elektronikversicherung ist eine sogenannte All-Risk-Versicherung für alle elektronischen Geräte, Anlagen und Systeme wie beispielsweise Daten- und Kommunikationstechnik, Bürotechnik, Mess- und Prüftechnik, Elektronische Kassen und Waagen, Bild- und Tontechnik und Medizintechnik.

 

Zu den Versicherten Risiken gehören alle Schäden, die unvorhersehbar, nicht vorsätzlich und nicht explizit aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Neben den üblichen Gefahren Feuer, Einbruch-Diebstahl, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar wie man sie üblicherweise aus der Inhalts- oder Hausratversicherung kennt, sind zum Beispiel auch Bedienfehler oder das Herunterfallen von Elektronikgeräten mitversichert.

 

Die Elektronikversicherung kann für den gewerblichen wie auch für den privaten Gebrauch abgeschlossen werden.

Forderungsausfall- / Kreditversicherung

Die Forderungsausfall- oder auch Kreditversicherung wird von Unternehmen abgeschlossen, um das Risiko von Zahlungsausfällen (offenen Forderungen) von Kunden gegenüber dem eigenen Unternehmen abzusichern. Im Falle eines solchen Forderungsausfalles übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Kosten für die bereits gelieferten Produkte an den Kunden oder die durchgeführte Dienstleistung beim Kunden.

 

Abgesichert sind Forderungen bei Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz des Kunden und Auftraggebern, aber auch Forderungen aus Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen sowie der dadurch entstehende finanzielle Verlust.

 

Es dürfen keine Informationen über eine schlechte Bonität eines Kunden vorliegen.

Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung gehört zu den Sachversicherungen und wird zur Absicherung von festen Gebäuden, Nebengebäuden sowie Garagen eingesetzt. Privatwohnhäuser, wie auch gewerbliche Gebäude werden dabei im Speziellen gegen Schäden infolge von Feuer, Leitungswasser und Naturgewalten abgesichert.

 

Neben den eigentlichen festen Gebäuden können wahlweise auch andere festverbaute Inhalte des Gebäudes versichert werden wie festverlegte Fußbodenbeläge, elektrische Anlagen, sanitäre Installationen und stationäre Maschinen sowie Klima- und Zentralheizungsanlagen.

Gruppenunfallversicherung

Eine Gruppenunfallversicherung sichert genauso wie eine (Einzel-)Unfallversicherung, die versicherten Personen, wie Arbeitgeber und Mitarbeiter, gegen die Folgen eines Unfalles während und außerhalb der Arbeitszeit ab.

 

Die Deckungsbausteine und die Versicherungssummen können individuell für einzelne Personen oder Personengruppen ohne Namensnennung gewählt werden. Zu den versicherbaren Leistungen zählen Invaliditätsleistungen, der Tod durch Unfall, eine Übergangsleistung, Kosten für kosmetische Operationen, Unfallkrankenhaustagegelder, Genesungsgelder und Unfalltagegelder sowie Heilkosten. Außerdem kann die Versicherungsleistung beispielsweise auch für die Umgestaltung des Arbeitsplatzes eines Mitarbeiters aufgewendet werden, um die Fortführung des Arbeitsverhältnisses zu gewährleisten.

 

Der Abschluss einer Gruppen-Unfallversicherung kann außerdem die Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen und so die Zufriedenheit der Mitarbeiter steigern sowie Vorteile bei der Personalbeschaffung bieten.

Inhaltsversicherung

Die Inhalts- oder auch Inventarversicherung ist die Hausratversicherung für Unternehmen. Das Inventar des Unternehmens wird durch den Abschluss einer Inhaltsversicherung gegen Gefahren wie Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagel- sowie Elementarschäden abgesichert. Ereignet sich im Unternehmen ein solcher Schaden, ersetzt die Versicherung den Neuwert des versicherten Inventars, sodass die Betriebsausstattung, gelagerte Waren sowie Vorräte des Unternehmens ersetzt werden können.

 

Durch den Eintritt eines solchen Schadenereignisses kann es zu weiteren finanziellen Verlusten aufgrund einer (mit dem Schaden zusammenhängenden) Betriebsschließung kommen. Diese können in einer sogenannten Betriebsunterbrechungsversicherung abgedeckt werden.

Inventarversicherung

Die Inhalts- oder auch Inventarversicherung ist die Hausratversicherung für Unternehmen. Das Inventar des Unternehmens wird durch den Abschluss einer Inhaltsversicherung gegen Gefahren wie Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagel- sowie Elementarschäden abgesichert. Ereignet sich im Unternehmen ein solcher Schaden, ersetzt die Versicherung den Neuwert des versicherten Inventars, sodass die Betriebsausstattung, gelagerte Waren sowie Vorräte des Unternehmens ersetzt werden können.

 

Durch den Eintritt eines solchen Schadenereignisses kann es zu weiteren finanziellen Verlusten aufgrund einer (mit dem Schaden zusammenhängenden) Betriebsschließung kommen. Diese können in einer sogenannten Betriebsunterbrechungsversicherung abgedeckt werden.

IT-Haftpflichtversicherung

Bei einer sogenannten IT-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine Berufshaftpflichtversicherung für Berufe der IT- und Telekommunikations-Branche. Aus der Tätigkeit heraus kann es zu verschiedenen Schäden an Dritten kommen, z. B. verpasste Terminfristen, Programmierfehler, der Verlust von Kundendaten oder die Verletzung von Urheberrechten. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt dabei Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritten ab.

 

Aber auch Zusatzbausteine wie die passive Rechtsschutzfunktion können nützlich sein, um z. B. unberechtigte Schadenersatzansprüche abzuwehren.

 

Als Ergänzung sollte eine reine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bestehen, um existenzbedrohenden Schadenersatzansprüchen entgegenwirken zu können.

Kreditversicherung

Die Forderungsausfall- oder auch Kreditversicherung wird von Unternehmen abgeschlossen, um das Risiko von Zahlungsausfällen (offenen Forderungen) von Kunden gegenüber dem eigenen Unternehmen abzusichern. Im Falle eines solchen Forderungsausfalles übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Kosten für die bereits gelieferten Produkte an den Kunden oder die durchgeführte Dienstleistung beim Kunden.

 

Abgesichert sind Forderungen bei Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz des Kunden und Auftraggebern, aber auch Forderungen aus Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen sowie der dadurch entstehende finanzielle Verlust.

 

Es dürfen keine Informationen über eine schlechte Bonität eines Kunden vorliegen.

Maschinenversicherung

Bei einer Maschinenversicherung handelt es sich um eine All-Risk-Deckung, bei der alle Schäden versichert sind, die durch unvorhergesehene Ereignisse entstehen und nicht explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.

 

In der Geschäftsinhaltsversicherung sind in der Regel die Gefahren wie Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser-, Sturm-/Hagel- und ggf. auch Elementarschäden bereits enthalten. Viele weitere Ursachen, wie menschliches Versagen (z. B. Bedienfehler, Fahrlässigkeit, Ungeschicklichkeit oder Böswilligkeit sein), Produktfehler (z. B. Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler), technische Störungen oder Schäden durch Naturgewalten können durch den Abschluss einer Maschinenversicherung abgedeckt werden.

 

Die finanziellen Folgen nach einem Maschinenschaden z. B. aufgrund eines Ausfalles der Produktion (Betriebsstillstand) können über eine zusätzliche Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung abgesichert werden.

Mietverlustversicherung

Eine Mietausfallversicherung wird eingesetzt, um im Falle eines Mietausfalles aufgrund beschädigter Räumlichkeiten einen finanziellen Ausgleich zu erhalten. Eigentümer von Wohn- oder Gewerbeimmobilien sind i.d.R. auf die Einnahmen vermieteter Objekte angewiesen.

 

Eine Leistung der Versicherungsgesellschaft erfolgt auf Grundlage eines Mietverlustes, der durch Sachschäden am Gebäude hervorgerufen wurde. Zu den versicherbaren Leistungen gehören die ausgefallenen Einnahmen, die Nebenkosten oder auch die Grundsteuer sowie Müllabfuhrgebühren.

 

Aber auch bei Selbstnutzung der eigenen Gebäude kann ein Nutzungsausfall über die Mietverlustversicherung geltend gemacht werden, sodass die Kosten für eine Ersatzwohnung oder den Mietausfall bis zur Behebung der am Gebäude entstandenen Sachschäden.

Montageversicherung

Lieferanten, Montagefirmen und Hersteller von technischen Anlagen und Maschinen tragen die Verantwortung, dass die Montage und der anschließende Probebetrieb ohne Probleme verlaufen.

Aufgrund von Konstruktions-, Material- oder Montagefehlern kann es jedoch zu Schäden an dem zu montierenden Objekt kommen.

 

Zu den versicherbaren Leistungen einer Montageversicherungen zählen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden an bzw. Verluste von versicherten Sachen durch Konstruktions-, Material-, Montagefehler, höhere Gewalt oder Diebstahl, die aus Lieferungen und Leistungen für die Errichtung des Montageobjektes wie Konstruktionen, Maschinen, maschinelle oder elektrische Einrichtungen sowie der dazugehörigen Erprobung entstehen.

Photovoltaikversicherung

Besitzer einer Photovoltaikanlagen sollten deswegen eine Photovoltaikversicherung abgesichert werden, um Schäden wie Sturm und Hagel, Konstruktions-, Material- und Bedienfehler oder auch Diebstahl und Vandalismus abzusichern. Im Schadenfall trägt die Versicherungsgesellschaft nicht nur die Wiederherstellungskosten, sondern ggf. auch die Einspeisevergütungen durch den Ausfall.

 

Sofern mit der Photovoltaikanlage Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird, ist eine zusätzliche Betreiberhaftpflichtversicherung unabdingbar.

Rechtsschutzversicherung (Gewerbe)

Durch eine gewerbliche Rechtschutzversicherung werden Kosten abgedeckt, die durch Rechtsstreitigkeiten entstehen wie z. B. Anwalts- und Prozesskosten.

 

Im gewerblichen Bereich kann ein Rechtsstreit beispielsweise durch Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Vorwürfe über einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz ausgelöst werden. Die finanziellen Folgen im Zuge eines Rechtsstreits können durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden.

 

Für Unternehmen empfiehlt sich außerdem der Einschluss der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Sollte es während der Arbeitszeit zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden kommen, ist das Haftungsrisiko für den Fahrer und ggf. das Unternehmen groß.

Transportversicherung

Eine Transportversicherung sichert Transportgüter und Transportmittel hinsichtlich der Gefahren bei Beförderung und Zwischenlagerung ab. Bereits beim Verladen in den LKW, bei Umladungen oder bei Zwischenlagerungen auf dem Transportweg sind die Güter erheblichen Gefahren (z. B. Diebstahl oder Beschädigungen) ausgesetzt. Hochwertige Waren, wie Computer, Textilien oder Unterhaltungselektronik, sind zudem besonders gefährdet von „Planenschlitzern“ entwendet zu werden.

 

Da die Haftung der befördernden Verkehrsträger in der Höhe und im Umfang gesetzlich begrenzt ist, reicht die meist nicht aus, um den entstandenen Schaden zu ersetzen. Eine Transportversicherung bietet vollumfänglichen Schutz vor dem finanziellen Risiko und deckt Kosten bei Verlust oder Beschädigung an beförderten Gütern ab.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Eine Berufshaftpflicht- oder auch Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt echte Vermögensschäden, gegenüber Dritten ab, die durch die Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers (Personen oder Unternehmen) entstanden sind.

 

Diese Art der Versicherung wird vor allem von Berufsgruppen aus dem Dienstleistungssektor, wie beispielsweise Architekten, Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Ärzten benötigt, da diese einem erhöhten Risiko, echte Vermögensschäden anzurichten, ausgesetzt sind. Derartige Vermögensschäden sind zum Beispiel Schäden, die durch eine Falschberatung hervorgerufen werden und in der Regel in keinem Zusammenhang zu Personen- oder Sachschäden stehen.

Vertrauensschadenversicherung

Vermögenschäden, die aus unerlaubten Handlungen von Betriebsangehörigen oder anderen Vertrauenspersonen eines Unternehmens resultieren, werden als Vertrauensschäden bezeichnet. Zu den unerlaubten zählen zum Beispiel Unterschlagung, Untreue, Sabotage sowie Diebstahl oder auch Betrug. Über eine Vertrauensschadenversicherung können derartige Schäden abgesichert werden.

 

Entsteht einem Unternehmen ein solcher Schaden, werden damit verbundene Kosten und Verluste, sowohl Eigen- als auch Drittschäden, durch die Versicherungsgesellschaft übernommen.

Versicherungsgutachten

Durch ein Versicherungsgutachten kann ein Überblick über die Absicherung eines Unternehmens oder einer Person gegeben werden und dadurch Deckungslücken und/oder zu geringe Versicherungssummen aufgedeckt und bisher unbekannte Risiken identifiziert werden.

 

Auf Grundlage der Ergebnisse aus dem Versicherungsgutachten erstellen wir gerne passende Deckungskonzepte für Unternehmen.

Versicherungen für Privatkunden

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Basis-Rente / Rürup-Rente

Die Basis-Rente oder auch Rürup-Rente (benannt nach dem Ökonom Bert Rürup) ist eine steuerlich begünstigte Form der privaten Altersversorgung. Die eingezahlten Beiträge können im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend gemacht werden.

 

Es handelt sich um eine kapitalgedeckte Versicherung, die gesetzlich vorgeschrieben kein Kapitalwahlrecht zulässt und somit die Ansprüche ausschließlich verrentet (also monatlich) ausgezahlt werden dürfen.

Bauleistungsversicherung

Eine Bauleistungsversicherung versichert alle Lieferungen und Leistungen für den Neubau oder Umbau eines Gebäudes. Unvorhergesehene Schäden wie z.B. Extreme Unwetter, Ungeschicklichkeit oder Vandalismus können erhebliche Schäden am Rohbau verursachen und sind über diese Versicherung abgedeckt.

 

Zusätzlich sollte eine Bauherrenhaftpflichtversicherung und eine Feuer-Rohbauversicherung (sofern nicht in der Bauleistung eingeschlossen) abgeschlossen werden.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine private Krankenversicherung bietet, im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse, individuelle Tarife je nach gewünschtem Leistungsumfang. Der Versicherungsschutz umfasst Leistungen im ambulanten, stationären und dentalen Bereich. Durch ein Krankentagegeld kann zusätzlich zu den Krankheitskosten auch der Verdienstausfall in Folge von Krankheit abgemindert oder ausgeglichen werden.

 

Die Beiträge bei der privaten Krankenversicherung werden nicht auf Grundlage des Einkommens kalkuliert, sondern nach Eintrittsalter, gewünschtem Leistungsumfang und dem aktuellen Gesundheitszustand.

Glasversicherung

Eine Glasversicherung sichert Schäden an sämtlichen fest installierten und mobilen Glasflächen eines Gebäudes gegen Glasbruch ab. Neben Glasbruchschäden an Fensterscheiben und Wintergärten, fallen auch Spiegel, Vitrinen und Tischplatten aus Glas unter die versicherbaren Glasflächen. Brillen sowie Ceran-Kochfelder sind jedoch kein Teil des Versicherungsumfangs.

 

Glasversicherungen sind oftmals optionale Zusatzbausteine bei der Gebäude- oder Hausratversicherung.

Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung sichert alle beweglichen Gegenstände in einer Wohnung gegen Gefahren wie Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagel- sowie Einbruchdiebstahlschäden zum Neuwert ab. Damit es zu keiner Unterversicherung kommt, wird für die Deckungssumme ein Richtwert von 650€ pro Quadratmeter empfohlen.

 

Mögliche Kosten, die durch Schäden am Hausrat entstehen, sind zum Beispiel die Wiederbeschaffung der Einrichtung oder Kleidung sowie eine Unterbringung im Hotel bei Unbewohnbarkeit.

 

Um sich gegen die finanziellen Folgen derartiger Sachschäden abzusichern, sollte eine Hausratversicherung abgeschlossen werden.

Hundehalterhaftpflichtversicherung

Bei der Haltung eines Hundes kann es dazu kommen, dass ein Dritter durch den Hund, z. B. durch das Anspringen oder Beißen, geschädigt wird. Da von dem Hund eine allgemeine Gefahr ausgeht, ist jeder Hundehalter in einer sogenannten Gefährdungshaftung und es muss nicht einmal ein Verschulden des Halters vorliegen, um für die Folgen haften zu müssen (§833 BGB). Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung deckt Personen- sowie Sachschäden an Dritten ab und ist sogar in manchen Bundesländern gesetzlich verpflichtend.

 

Mit der Tierkranken- und der Tier-OP-Versicherung können Krankheits- und OP-Kosten eines Hundes zusätzlich abgesichert werden.

Kraftfahrtversicherung

Die Kraftfahrtversicherung kann unterteilt werden in die KFZ-Haftpflicht und die Kaskoversicherung.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist für Halter eines Kraftfahrzeuges in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch Schadenersatzansprüche eines Dritten an den Versicherungsnehmer entstehen.

 

Durch eine Kaskoversicherung können weitere Schäden am eigenen Auto des Versicherungsnehmers, die z. B. durch Unfälle, Diebstahl, Marderbisse oder Glasbruch entstehen, abgesichert werden. Bei Leasing und Finanzierungen sollte auf den Einschluss einer sogenannten GAP-Deckung geachtet werden, die die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und der Restforderung schließt.

Lebensversicherung

Unter dem Begriff Lebensversicherung werden sowohl Versicherungen verstanden, die als reine Risikoversicherung zum Beispiel zur Absicherung des Todes (wie Risikolebensversicherungen), als auch Versicherungen, die der privaten Altersvorsorge dienen (wie kapitalbildende Lebensversicherung oder Kapital-Lebensversicherungen).

Musikinstrumentenversicherung

Eine Musikinstrumentenversicherung schützt den Besitzer vor Schäden an seinem Instrument in Folge von unvorhersehbaren Ereignissen wie z.B. Brand, Blitzschlag, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Vandalismus. Es handelt sich um eine Sachversicherung mit einer Allgefahrendeckung, die alle Schäden abgedeckt, die nicht explizit in den Bedingungen ausgeschlossen ist.

Pferdehalterhaftpflicht

Bei der Haltung eines Pferdes kann es dazu kommen, dass ein Dritter durch das Verhalten des Pferdes, z. B. durch unkontrolliertes Austreten des Pferdes oder einen Ausbruch aus der Koppel, geschädigt wird. Da von dem Pferd eine allgemeine Gefahr ausgeht, ist jeder Pferdehalter in einer sogenannten Gefährdungshaftung, wobei nicht einmal ein Verschulden des Halters vorliegen muss, um für die Folgen eines Schadens haften zu müssen (§833 BGB). Eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritten ab, die durch das Pferd verursacht werden.

 

Mit der Tierkranken- und der Tier-OP-Versicherung können Krankheits- und OP-Kosten eines Pferdes zusätzlich abgesichert werden. Weitere Absicherungsmöglichkeiten sind eine Pferde-Kastrationsversicherung, eine Pferde-Leibesfrucht-Versicherung, eine Pferde-Trächtigkeitsversicherung, eine Tierlebensversicherung sowie eine Transport- und Diebstahlversicherung.

Pflegezusatzversicherung

Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung reichen oftmals nicht aus, um die anfallenden Pflegekosten zu zahlen. Können die Pflegekosten mit den privaten finanziellen Mitteln der pflegebedürftigen Person nicht abgedeckt werden, werden die nächsten Angehörigen in die Pflicht genommen.

 

Die Pflegezusatzversicherung übernimmt je nach Tarif alle weiteren Kosten, die in den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nicht enthalten sind.

Pflegerentenversicherung / Pflege-Tagegeld

Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der anfallenden Pflegekosten ab. Zur Absicherung weiterer Kosten des Pflegerisikos kann eine Pflege-Rentenversicherung oder ein Pflege-Tagegeld abgeschlossen werden.

 

Bei der Pflegerentenversicherung wird bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit eine lebenslange Rente ausgezahlt. Im Zuge eines Pflege-Tagesgeldes wird ein festes Tagegeld vereinbart, das für die Dauer der Pflegebedürftigkeit gezahlt wird.

 

Die Versicherungssummen und die Höhe der Leistung können je nach Bedarf individuell vereinbart werden.

Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung sichert Personen- und Sachschäden ab, die der Versicherungsnehmer einem Dritten zufügt. Da die Haftpflicht in Deutschland nicht begrenzt ist und Schadensersatz im Sinne des §823 BGB sogar verpflichtend ist, können hohe Schadensersatzansprüche für den Schädiger resultieren.

 

Zu den weiteren möglichen Zusatzbausteine gehören z. B. Vermögensschäden, Mietsachschäden und Gefälligkeitsschäden.

Private Krankenversicherung

Eine private Krankenversicherung bietet, im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse, individuelle Tarife je nach gewünschtem Leistungsumfang. Der Versicherungsschutz umfasst Leistungen im ambulanten, stationären und dentalen Bereich. Durch ein Krankentagegeld kann zusätzlich zu den Krankheitskosten auch der Verdienstausfall in Folge von Krankheit abgemindert oder ausgeglichen werden.

 

Die Beiträge bei der privaten Krankenversicherung werden nicht auf Grundlage des Einkommens kalkuliert, sondern nach Eintrittsalter, gewünschtem Leistungsumfang und dem aktuellen Gesundheitszustand.

Private Krankenzusatzversicherung

Die private Krankenzusatzversicherung deckt Leistungsbausteine ab, die in den Tarifen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthalten sind wie z. B. weitere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, hochwertiger Zahnersatz, die Unterbringung im Krankenhaus im Ein- oder Zweibettzimmer. Es können Tarife für den ambulanten, stationären oder dentalen Bereich – oder eine Kombination aus allen drei Bereichen – individuell abgesichert werden.

Rechtsschutzversicherung

Es kann immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten kommen, bei denen ein Anwalt benötigt wird. Eine Rechtschutzversicherung stellt die erforderlichen Leistungen bereit, die zur Wahrung der rechtlichen Interessen des Kunden benötigt werden, wie z. B. die anfallenden Anwalts- und Prozesskosten.

 

Der private Rechtschutz kann durch weitere Zusatzbausteine wie z. B. Straf-, Verkehrs- oder Berufsrechtschutz erweitert werden.

Reiseversicherung

Unter der sogenannten Reiseversicherung werden alle Versicherungen verstanden, die verschiedene Risiken im Zusammenhang mit Reisen abdecken. Vor und während einer Reise kann es zu unvorhergesehenen Ereignissen kommen, wie z. B. einer Krankheit, die den Antritt des Urlaubes unmöglich oder einen Krankenhausaufenthalt im Ausland nötig macht.

Versicherungen wie die Reiserücktrittsversicherung oder die Reisekrankenversicherung können derartige Risiken abdecken. Durch den Abschluss einer Reisegepäckversicherung kann zusätzlich das Risiko des Gepäckverlustes abgesichert werden.

Rentenversicherung

Durch die Einzahlung in eine Rentenversicherung wird die Auszahlung einer Rente im Alter gesichert. Im Zuge der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht sind in der Regel alle Arbeitnehmer in Deutschland zur Einzahlung in die staatlichen Rentenkassen verpflichtet. Der Einzahlungsbetrag richtet sich nach der Höhe des jeweiligen Einkommens. Die künftige Rente wird dann nach den eingezahlten Beiträgen kalkuliert und mit Erreichung des gesetzlichen Rentenalters ausgezahlt.

 

Da die gesetzliche Rente jedoch oft nicht ausreicht, um den Lebensstandard im Rentenalter zu erhalten, schließen private Rentenversicherungen die bestehende Versorgungslücke. Zum einen gibt es das klassische Produkt mit mehr Sicherheit und zum anderen die fondsgebundenen Produkte, die risikoreicher sind, aber auch Chancen für höhere Renditen am Aktienmarkt bieten. Weitere Leistungsbausteine wie eine Hinterbliebenenversorgung oder eine Berufsunfähigkeitsrente können je nach Tarifart mit integriert werden.

Riester-Rente

Die Riester-Rente (benannt nach dem ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Soziales – Walter Riester) ist eine private Rentenversicherung, die durch staatliche Zulagen und durch Sonderausgabenabzüge gefördert wird und durch die eine Altersversorgung aufgebaut werden kann.

 

Der förderungsberechtigte Personenkreis (u.a. Arbeitnehmer) erhält die staatliche Förderung in Form von Zulagen (beispielsweise bestimmte Beträge pro Kind) oder Steuerersparnissen. Die Förderung ist im Einkommenssteuergesetz in §10a und §§79 ff. geregelt.

Risiko-Lebensversicherung

Bei einer Risikolebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die bei Tod der versicherten Person die Auszahlung einer vorher vereinbarten Summe vorsieht. Sie wird häufig für die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen verwendet, es ist jedoch auch möglich Geschäftspartner, Vereine oder Unternehmen als Begünstigte einzusetzen.

 

Eine besondere Form der Risikolebensversicherung ist die verbundene Risikolebensversicherung, bei der sich zwei Personen gegenseitig absichern. Bei gleichzeitigem Tod der Personen, wird die Versicherungssumme nur einmal an die Begünstigte ausgezahlt.

Schwere-Krankheiten-Absicherung (Dread-Disease-Absicherung / Key-Person-Absicherung)

Die Schwere-Krankheiten-Absicherung ist eine Form der Existenzabsicherung. Sie leistet bei Diagnose einer schwerwiegenden Krankheit wie zum Beispiel Herzinfarkt, Tumorerkrankungen, Krebs (in bestimmten Stadien) oder Multiple Sklerose. Wird bei der versicherten Person eines der versicherten Krankheitsbilder diagnostiziert, wird die Versicherungsleistung in Form einer einmaligen Kapitalleistung von der Versicherungsgesellschaft ausgezahlt.

 

Im privaten Bereich kann die Schwere-Krankheiten-Absicherung zur finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen genutzt werden.

 

Im betrieblichen Bereich können „Schlüsselpersonen“ wie zum Beispiel Geschäftsführer, Projektmanager, Teamleiter abgesichert werden (eine sogenannte Key-Person-Absicherung). Die Versicherungsleistung wird in diesem Fall an die Firma ausgezahlt und deckt finanzielle Einbußen bei einem Ausfall der versicherten Person ab.

Sterbegeldversicherung

Eine Sterbegeldversicherung ist eine meist lebenslange Kapitallebensversicherung, die im Fall des Todes eine vorher vereinbarte Summe zugunsten der Hinterbliebenen vorsieht. Die Versicherung soll dazu dienen die Beerdigungskosten (Hinterbliebene unterliegen einer Bestattungspflicht) und andere mit dem Tod verbundene Aufwendungen begleichen zu können, weshalb die Versicherungssummen in Höhe der geschätzten Kosten angesetzt werden und oftmals relativ klein ausfallen.

Unfallversicherung

Unter einem Unfall versteht man ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt. Die Folgen eines Unfalls, sowohl medizinische wie auch weitere mit dem Unfall verbundene Kosten, werden durch eine Unfallversicherung abgedeckt.

 

Jeder Arbeitnehmer hat über die Berufsgenossenschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung, die Wege- und Arbeitsunfälle abdeckt, Unfälle aus dem privaten Bereich (wie z. B. ein Sturz bei Freizeitaktivitäten) sind allerdings nicht Teil des Deckungsumfangs.

 

Eine private Unfallversicherung bietet eine Vollzeit-Deckung mit individuellen Leistungspaketen, sodass auch die Unfälle durch private Aktivitäten außerhalb der Arbeitszeit abgesichert sind. Zu den möglichen Leistungsbausteinen einer privaten Unfall-Versicherung gehören beispielsweise eine Invaliditätsleistung, eine Unfall-Todesfallleistung, eine Unfall-Rente, ein Unfall-Krankenhaustagegeld, ein Unfall-Krankengeld, diverse Assistance-Leistungen wie ein Reha-Management sowie die Kosten für eine Haushaltshilfe oder eine Kinderbetreuung.